AGB`s
1. Leistungen
1.1. Classic Car Traveler veranstaltet begleitete Oldtimer- und Cabrioreisen für Selbstfahrer mit gestellten klassischen Fahrzeugen sowie für Reiseteilnehmer mit eigenem Fahrzeug. Der Umfang der Leistungen ist in der Reisebeschreibung oder dem individuellen Angebot beschrieben.
Classic Car Traveler bemüht sich, die zur Verfügung gestellten Oldtimer nach dem Wunsch der Reiseteilnehmer zuzuteilen, ein Anspruch auf ein bestimmtes Fahrzeug indes besteht nicht, ausser es wir gezielt gegen Endgeld gewünscht.
1.2. Die von Classic Car Traveler gestellten klassischen Fahrzeuge sind versichert mit einer Kfz-Haftpflichtversicherung und Vollkaskoschutz, die Höhe der Selbstbeteiligung beträgt 500 Euro pro Schadensereignis.
Im Schadensfall bitten wir Sie unverzüglich Classic Car Traveler zu informieren. Die Bedingungen des Versicherungsvertrages können selbstverständlich vom Reiseteilnehmer eingesehen werden.
1.3. Im Reisepreis grundsätzlich nicht eingeschlossen sind Versicherungen wie z.B. eine Reiserücktrittsversicherung und Reisegepäckversicherung.
1.4. Classic Car Traveler empfiehlt dem Reiseteilnehmer dringend, das Bestehen eines entsprechenden Versicherungsschutzes zu prüfen und diesen ggf. zur eigenen Sicherheit abzuschließen. Classic Car Traveler übernimmt auf Wunsch einen entsprechenden Abschluss für den Reiseteilnehmer.
2. Abschluss des Reisevertrages
2.1. Für alle Buchungen bzw. Abschlüsse gilt:
a) Grundlage des Angebots sind die Reiseausschreibung und die zusätzlichen Informationen von Classic Car Traveler für die ausgesuchte Reise, soweit diese dem Reiseteilnehmer bei der Buchung vorliegen.
b) Der Reiseteilnehmer hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, soweit er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
c) Weicht der Inhalt der Annahmeerklärung Classic Car Traveler vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von Classic Car Traveler vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reiseteilnehmer von Classic Car Travel die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt.
2.2. Für die Buchung, die telefonisch oder schriftlich per E-Mail erfolgt, gilt:
a) Mit der Buchung des Reiseteilnehmer/Kunden kommt mit Classic Car Traveler ein verbindlicher Reisevertrag zustande.
b) Der Vertrag kommt mit der Buchungsbestätigung (=Annahmeerklärung) von Classic Car Traveler zustande, welche die gebuchte Reisebestätigung schriftlich per E-Mail übermittelt.
2.3. Bei Buchungen im Internet gilt für den Vertragsabschluss:
a) Dem Kunden wird der Ablauf der Onlinebuchung im entsprechenden Internetauftritt erläutert.
b) Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Online-Buchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird.
c) Mit dem Betätigung-Buttons „zahlungspflichtig buchen“ bietet der Reiseteilnehmer den Abschluss des Reisevertrages bei Classic Car Traveler verbindlich an.Dem Reiseteilnehmer wird hier ebenfalls der Eingang seiner Buchung per E-Mail bestätigt.
d) Die Übermittlung der Buchung (Reiseanmeldung) durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ begründet keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Reisevertrages entsprechend seiner Buchung (Reiseanmeldung). Der Vertrag kommt durch den Zugang der Buchungsbestätigung (Annahmeerklärung) per E-Mail von Classic Car Traveler beim Reiseteilnehmer schriftlich per E-Mail zu Stande.
3. Bezahlung
3.1. Durch die Buchungsbestätigung kommt automatisch der Reisvertrag zu Stande. Die Anzahlung von 30 % des Reisepreises ist innerhalb 10 Tage nach dem Datum der Buchungsbestätigung auf unser deutsches Konto zu überweisen.
3.2. Mit der Anzahlung sind eventuelle Prämienbeträge für zusätzlich abgeschlossene Rücktrittskosten- oder sonstige Versicherungen vollständig zu zahlen.
3.3. Die Restzahlung von 70 % wird 30 Tage vor Reisebeginn fällig.
3.4. Ohne vollständige Zahlung des fälligen Reisepreises besteht kein Anspruch auf Erbringung der Reiseleistung durch Classic Car Travel.
3.5. Verstreicht die Frist ohne Zahlung, wird Classic Car Traveler dem Kunden eine Nachfrist zur Zahlung setzen. Lässt der Reiseteilnehmer die Nachfrist verstreichen, ohne den Reisepreis vollständig zu begleichen kann Classic Car Traveler vom Vertrag zurücktreten und von seiner Leistungspflicht befrei und kann vom Kunden entsprechende Rücktrittskosten verlangen.
4. Rücktritt durch den Reiseteilnehmer, Stornobedingungen, Ersatzteilnehmer und eventuelle Umbuchung
4.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber Classic Car Traveler schriftlich zu erklären. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert Classic Car Traveler den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann Classic Car Travel, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis, wie nachfolgende in 4.2. aufgeführt, verlangen.
4.2. Der Entschädigungsanspruch ist zeitlich gestaffelt. Unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung in Prozent wie folgt berechnet:
Bei Rücktritt von einer Buchung werden – bis 62 Tage vor Reisebeginn 30 %, 61 bis 35 Tage vor Reisebeginn 50 %, 34 bis 15 Tag vor Reisebeginn 60%, 14 bis 7 Tage vor Reisebeginn 90 %, danach der Gesamtreisepreis berechnet. Muss der Vertrag aus Gründen höherer Gewalt aufgehoben werden, so können wir nur die bereits angezahlten Beträge erstatten. Zur Vermeidung von Unannehmlichkeiten empfehlen wir Ihnen daher eine Reiserücktritts-Versicherung abzuschließen.
4.3. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen Classic Car Traveler nachzuweisen, dass ein Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte Pauschale.
4.4. Das Recht des Kunden gemäss § 651e BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Es besteht kein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen des Reisetermins, des Reiseziel, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der eventuellen Umbuchung. Umbuchungswünsche des Kunden können, sofern eine Durchführung möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziffer 3.1. zu den Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden.
4.5. Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäss angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Classic Car Traveler wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt natürlich, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
5. Absagevorbehalt wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl bzw. Rücktritt wegen höherer Gewalt oder aus wichtigem Grund
5.1. Wird eine in der Reisebeschreibung oder dem Inhalt des Reisevertrages festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so kann Classic Car Traveler bis spätestens ein Monat vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten.
In diesem Fall kann der Kunde die Teilnahme an einer anderen von Classic Car Travel ausgeschriebenen Reise verlangen, sofern Classic Car Traveler in der Lage ist, diese ohne Mehrpreis bereit zu stellen.
Bucht der Kunde die ersatzweise angebotene Reise nicht bis spätestens zum Tag des Reisebeginns der von Classic Car Traveler abgesagten Reise, erhält der Kunde eventuelle Anzahlungen auf den Reisepreis unverzüglich von Classic Car Traveler zurück. Darüber hinaus werden Kosten, wie z.B. für eine vom Kunden gebuchte jedoch nicht in Anspruch genommene Anreise, nicht erstattet.
5.2. Wird die Reise durch höhere Gewalt, die bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar war, erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können sowohl der Kunde als auch Classic Car Traveler den Reisevertrag kündigen. Die gegenseitigen Rechte und Pflichten bei einer diesbezüglichen Kündigung ergeben sich aus den gesetzlichen Vorschriften.
5.3. Classic Car Traveler kann aus wichtigem Grund vor Reiseantritt und während der Reise jederzeit den Reisevertrag unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen lt. § 314 BGB kündigen. Ein wichtiger Grund kann insbesondere vorliegen, wenn der Reiseablauf vom Reiseteilnehmer entsprechend gestört oder gefährdet wird und dem auch nach Abmahnung nicht abgeholfen werden kann.
6. Änderungen der Leistung
6.1. Änderungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von Classic Car Traveler nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet wären.
6.2. Classic Car Traveler ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche Änderungen bezüglich Leistung unverzüglich nach Kenntnisnahme von dem Änderungsgrund zu informieren.
6.3. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten bzw. die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, sofern Classic Car Traveler in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus dem Reiseangebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich, nach der Erklärung seitens Classic Car Traveler über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reise, Classic Car Traveler gegenüber geltend zu machen.
7. Mitwirkungspflichten des Reisenden
7.1. Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reiseteilnehmer Abhilfe verlangen.
Der Reiseteilnehmer ist aber verpflichtet, Classic Car Traveler einen aufgetretenen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt er dies schuldhaft, tritt eine Minderung des Reisepreises nicht in Kraft.
Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos ist oder aus anderen Gründen unzumutbar ist. Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich Classic Car Traveler zur Kenntnis zu geben. Classic Car Traveler ist beauftragt für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. 7.2. Will ein Reiseteilnehmer den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651l BGB oder aus wichtigem für Classic Car Traveler erkennbaren Grund wegen Unzumutbarkeit kündigen, hat er Classic Car Traveler zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von Classic Car Traveler verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, für Classic Car Traveler erkennbares Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.
7.3. Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen empfiehlt der Veranstalter dringend unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen und bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung zu erstatten. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung anzuzeigen.
7.4. Der Kunde hat Classic Car Traveler zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen nicht innerhalb der von Classic Car Traveler mitgeteilten Frist erhält.
8. Beschränkung der Haftung
8.1. Die vertragliche Haftung von Classic Car Traveler für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist auf den zweifachen Reisepreis beschränkt.
a) Sofern ein Schaden des Reiseteilnehmer weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder sofern ein Reiseveranstalter für einen dem Reiseteilnehmer entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
9. Geltendmachung von Ansprüchen
9.1. Vertragliche Ansprüche wegen nicht vertragsgerechter Erbringung von Reiseleistungen nach §§ 651c bis f BGB hat der Reiseteilnehmer spätestens innerhalb von 4 Wochen nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber Classic Car Traveler geltend zu machen. Nur bei unverschuldeter Fristversäumung ist eine Geltendmachung von Ansprüchen nach Fristablauf möglich.
9.2. Die in 8.1. bezeichneten Ansprüche des Kunden verjähren in einem Jahr, soweit nicht Ansprüche für Körperschäden oder Ansprüche, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen bzw. betroffen sind verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag des vertragsmässigen Reiseendes.
9.3. Die Geltendmachung kann fristwahrend gegenüber Classic Car Traveler an die Firmenanschrift erfolgen.
10. Verantwortlichkeit des Reiseteilnehmers für Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Der Reiseteilnehmer ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Reiseteilnehmers, ausgenommen, sie sind durch schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation von Classic Car Traveler bedingt.
11. Verantwortlichkeit des Reiseteilnehmers für Vorlage des Führerscheins und Einverständnis bei Selbstgefährdung durch Nutzung Einers Kfz und Hinweis auf allgemeine Haftung für das Kfz
11.1. Reiseteilnehmer, welche ein zur Verfügung gestelltes klassisches Fahrzeug von Classic Car Traveler fahren, müssen am Tag des Reisebeginns mindestens 25 Jahre alt sein und seit mindestens fünf Jahren im Besitz des Führerscheins Klasse B. Anerkannt sind alle EU-Führerscheine und gleichgestellte Fahrerlaubnisse. Der Reiseteilnehmer muss Einsicht in die Fahrerlaubnis gewähren.
11.2. Der Reiseteilnehmer unternimmt die Reise auf eigene Gefahr. Die Haftung eines Reiseteilnehmers am Steuer eines zur Verfügung gestelltes Fahrzeuges von Classic Car Traveler entspricht der Haftung, die der Reisende als Führer eines eigenen oder berechtigt benutzten Kfz im öffentlichen Straßenverkehr zutragen hat. Er wird in die Handhabung der Fahrzeuge eingewiesen, ist selbst für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung sowie aller gesetzlichen Auflagen verantwortlich. Der Reiseteilnehmer haftet bei selbst verschuldeten Unfall- und anderen Schäden an zur Verfügung gestellten Fahrzeugen von Classic Car Traveler bis zur Höhe der Selbstbeteiligung von € 500.- pro Schadenfall, unbenommen bleibt eine private Haftpflicht gegenüber Dritten.
11.3. Der Reiseteilnehmer haftet uneingeschränkt, sofern er den Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt hat oder der Schaden durch alkohol- oder drogenbedingte Fahruntüchtigkeit entstanden ist, im Falle von Unfallflucht oder nachweislich unsachgemäßer Behandlung des oder der von Classic Car Traveler zur verfügung gestellten Fahrzeuge.
11.4. Die Anwesenheit bei der Einweisung in die Fahrzeuge ist für verpflichtend für die Reiseteilnehmer die ein von Classic Car Traveler zur verfügung gestelltes Fahrzeuge fahren. Der Reiseteilnehmer verpflichtet sich mit der Reiseteilnahme an die Anweisungen der Reiseleitung zu halten, im Falle einer Panne oder eines Unfalls.
11.5. Für die Bearbeitung von Bußgeldern, welche Reiseteilnehmer als Fahrer betreffen, behält sich Classic Car Traveler vor, eine Bearbeitungspauschale von € 50 pro Vergehen zu erheben, unabhängig von der Höhe des Bußgeldbetrages.
12. Datenschutz
Die persönlichen Daten, die der Kunde Classic Car Traveler zur Verfügung stellt, werden für die elektronisch Verarbeitung genutzt, soweit es zur Begründung, zur Durchführung oder zur Beendigung des Reisevertrages und der Kundenbetreuung erforderlich ist. Classic Car Traveler hält bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung persönlichen Daten die Bestimmungen des BDSG ein.
13. Reiseveranstalter – Classic Car Traveler
Rudolf-Diesel-Straße 6, 86842 Türkheim
14. Allgemeine Bestimmungen, Rechtswahl und Gerichtsstand
14.1. Mündliche Absprachen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
14.2. Ist der Reiseteilnehmer Kaufmann i.S.d Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher auch internationaler Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz in Reutlingen. Entsprechendes gilt, wenn der Reiseteilnehmer i.S.v. § 14 BGB ist. Wir sind jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Reiseteilnehmers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.
15. Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages oder dieser Allgemeinen Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr finden.
Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.
16. Kunde hier erwähnt ist gleich Reiseteilnehmer.
Classic Car Traveler wie hier erwähnt ist gleich Classic Car Traveler